Montag, 2. Februar 2009

Über Notrecht und Erklärungsnotstand

Plötzlich ist es auch den bürgerlichen Kreisen nicht mehr so wohl. Volkes Zorn nimmt bedrohlich zu. Es geht ums "UBS-Rettungspaket",

Um das Ausmass dieses "Rettungspakets" besser einordnen zu können, möchte ich darauf hinweisen, dass die GESAMTEN vom Bundesrat und der Finanzkommission des Nationalrates budgetierten EINNAHMEN für das ganze Jahr 2009 der SCHWEIZERISCHEN EIDGENOSSENSCHAFT sich auf vergleichsweise "lächerliche" CHF 60 Milliarden belaufen...
welches Mitte Oktober vergangenen Jahres per Notrecht (oder auch: Kriegsrecht) an Parlament und Volk vorbeigeschmuggelt wurde. Nationalrat Paul Rechsteiner (SP) meinte anlässlich der am 8. Dezember 2008 durchgeführten "Abnickungsrunde" im Nationalrat:
Das Paket zur Rettung der UBS ist ein Verfassungsbruch, wie ihn die Schweiz in der jüngeren Geschichte noch nicht gesehen hat. Er stellt sogar die von Zaccaria Giacometti kritisierten Vollmachtenbeschlüsse von 1939 in den Schatten. Damals ging es aber mit dem von Hitler begonnenen Zweiten Weltkrieg um die grösste Bedrohung der Schweiz in der Geschichte und damit, wenn es denn je einen gab, um einen Staatsnotstand. Weder damals noch heute hielt bzw. hält die Ausschaltung von Gesetz und Referendum, sprich von Parlament und Volk, vor der Verfassung stand. Und was die Sache noch schlimmer macht: Im Unterschied zu 1939 kennt die heutige Verfassung für Fälle wie diesen ausdrücklich ein Dringlichkeitsverfahren für die Gesetzgebung. Neue Leistungen des Bundes brauchen eine gesetzliche Grundlage. Gesetzgebung ist Sache des Parlamentes, das notfalls dringlich einberufen werden kann.
Weiter müssen wir uns auch daran erinnern (es stand damals sogar im BLICK), für was die UBS - nur 2 Tage nach dem Abnicken und der Überweisung der Staatsgelder - einen grossen Teil, nämlich CHF 27,6 Milliarden, der CHF 68 Milliarden Schweizer Volksvermögen verwendete:
Die UBS entschädigte damit vollumfänglich die Verluste von US-Kunden, die mit UBS-Anlagen Geld verloren haben!
Die UBS wollte sich dadurch von der drohenden Strafverfolgung und einer Verurteilung durch die US-Justiz wegen ihren kriminellen und illegalen Machenschaften beim Verkauf dieser Anlagen freikaufen.

Apropos Notrecht (oder: Kriegsrecht!): Vielleicht liest ja ein Staatsrechtler diese Zeilen und kann mich über folgende Fragen aufklären:

a) Steht die Schweizerische Eidgenossenschaft immer noch unter Notrecht?
b) Falls ja: Was hat dies für Auswirkungen ?
c) Wer ist eigentlich Führungsorgan unter einem Notrecht? Der Bundesrat? Die Armee?

PS: Wer führte eigentlich in diesem Theater Regie (nebst der Schweiz. Nationalbank SNB)? Ja, ganz klar: Die Schweizerin des Jahres, welche noch im Februar 2007 zur Vizepräsidentin des SNB-Bankrates gewählt wurde....

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